Beitragsordnung

 

Beitragsordnung des Vereins „Hundefreilauf Eisenach e.V.“

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 9 der Satzung des Vereins „Hundefreilauf Eisenach e.V.“

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

Zusätzlich zu dem Grundbeitrag wird von den Mitgliedern eine aktive Teilnahme an notwendigen Pflege arbeiten und Dienstleistungen zu den Vereinsveranstaltungen erwartet. Die Anzahl der Arbeitsstunden und die Möglichkeit der Abgeltung ergibt sich aus Anlage A

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 18. April 2015 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
  2. Die Beitragsordnung wird durch die Protokollausfertigung an alle Mitglieder bekanntgemacht und tritt am Tag nach Bekanntmachung in Kraft.
  3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für Neumitglieder verbindlich.

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
  2. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
  3. Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.
  4. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
  5. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand. (hier steht das Tierwohl im Vordergrund)
  6. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
  7. Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.
  8. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.

Die Bankverbindung lautet:

Inhaber: Hundefreilauf Eisenach eV
IBAN: DE 96 8405 5050 0012 0362 85
BIC:    HELADEF1WAK (Wartburg-Sparkasse)

 

 

Anlage A
Beitragssätze

Es gelten folgende jährliche Beitragssätze pro Kalenderjahr:

  • Familienmitgliedschaft: 100,00 Euro
    • beinhaltet max. 3 Erwachsene und zwei Hunde
    • jeder weitere Hund 20,00 Euro
  • Einzelmitgliedschaft 80,00 Euro
    • beinhaltet einen Erwachsenen und zwei Hunde
    • jeder weiterer Hund 20,00 Euro

Mahngebühren werden auf den fälligen Beitrag aufgeschlagen.

  • Für Erinnerungen an die Beitragszahlung 1,50 €
  • 1. Mahnung  3,00€
  • 2. und letzte Mahnung  5,00€
  • Bei gerichtlichen Mahnbescheiden alle zusätzlichen Kosten

 

Arbeitsstunden & Freikauf
Um den Vereinsbetrieb sicherzustellen, sind von den Mitgliedern im Lauf eines Jahres Arbeitsstunden zu erbringen, die nicht auf das Folgejahr übertragbar sind. In Ausnahmefällen ist zum Jahresanfang ein Freikauf von den zu leisten Arbeitsstunden möglich.

  • Familienmitgliedschaft 15 Stunden
    • Freikauf von Arbeitsstunden für ein Jahr: 150,00 Euro
  • Einzelmitgliedschaft 10 Stunden
    • Freikauf von Arbeitsstunden für ein Jahr: 100,00 Euro

Wird der Freikauf nicht in Anspruch genommen, werden für jede nicht geleistete Arbeitsstunde nachträglich zum Jahresende (Stichtag: 31.12.) 10,00€ in Rechnung gestellt und mit dem Mitgliedsbeitrag des Folgejahres abgebucht. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.